Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind.
Henry Ford
Kompetenzen
Vertragsrecht
Der Abschluss eines Vertrages ist mit weitreichenden Folgen verbunden, aus deren Verpflichtungen man sich meist nicht mehr lösen kann. Wir prüfen und errichten Ihre Verträge an Hand Ihrer individuellen Verhältnisse und Bedürfnisse und können Sie, aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer Rechtsanwälte, auf Gefahren beim Vertragsabschluss hinweisen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Wurden Sie bei einem Unfall verletzt oder ist Ihnen ein Schaden zugefügt worden, so haben Sie einen Anspruch auf Ersatz. Besonders in diesen Fällen ist die umgehende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen. Aufgrund unserer Erfahrung können wir Ihnen sagen, worauf Sie von Beginn an – seit Schadenszufügung – achten müssen und welche weiteren Schritte gesetzt werden müssen, um letztendlich Ihren Schadenersatzanspruch in der Ihnen zustehenden Höhe durchsetzen zu können.
Familienrecht
Nahezu die Hälfte aller Ehen endet leider mit einer Scheidung. Um daher sicher „in den Hafen der Ehe“ zu gelangen oder auch falls Sie bereits verheiratet sind, sind Sie gut beraten, Ihre finanziellen Verhältnisse durch einen Ehepakt zu klären. Im Rahmen eines Ehepaktes ist es darüber hinaus auch möglich, erbrechtliche Folgen mit Ihrem Ehegatten zu regeln. Ist die Ehe bereits „zu Bruch“ gegangen, so werden wir für Sie die besten Möglichkeiten hinsichtlich zustehender Unterhaltszahlungen, Kontaktrechte bei Kindern und der Aufteilung des ehelichen Vermögens ausschöpfen. Eine anwaltliche Beratung kann in dieser seelisch schmerzhaften Zeit einer Scheidung eine wertvolle psychische Unterstützung sein.
Bei bevorstehenden größeren operativen Eingriffen oder einer länger andauernden körperlich sehr belastenden Therapie, ist eine zuvor errichtete Patientenverfügung empfehlenswert, um bestimmte Behandlungsarten gegebenenfalls auszuschließen.
Wir beraten Sie daher gerne, sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht, angefangen bei der Begründung des Dienstverhältnisses, der Erstellung oder Prüfung eines Dienstvertrages bis hin zur Kündigung bzw. Entlassung und den damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Umgekehrt wird es aber auch für die Banken immer schwieriger den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
Durch unsere Erfahrung können wir Ihnen dabei behilflich sein, Fehler zu vermeiden und die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für Sie zu finden.
Wir helfen Ihnen, sich in diesem Interessengewebe zu orientieren und entwickeln mit Ihnen Strategien, um Ihre Projekte erfolgreich zu planen, zu bauen und zu betreiben.
Ist die Ehe bereits „zu Bruch“ gegangen, so werden wir für Sie die besten Möglichkeiten hinsichtlich zustehender Unterhaltszahlungen, Kontaktrechte bei Kindern und der Aufteilung des ehelichen Vermögens ausschöpfen. Eine anwaltliche Beratung kann in dieser seelisch schmerzhaften Zeit einer Scheidung eine wertvolle psychische Unterstützung sein.
Unsere Kanzlei berät Gemeinden in allen Bereichen. Wir verfügen über das entsprechende Spezial- und Hintergrundwissen, um Gemeinden aber auch deren Bürger effektiv und effizient unterstützen zu können.
Durch zu langes Zuwarten von Eintreibungsmaßnahmen kommt es zwischenzeitig oft zu einer Verschlechterung der finanziellen Situation des Schuldners, wie z.B. Insolvenzeröffnung, vorrangige Pfandrechte, etc. . Wir empfehlen daher offene Forderungen nach Fälligkeit sofort einzumahnen und wenn nötig gerichtlich einzuklagen. Natürlich muss jedoch vor Einbringung einer Klage eine Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen.
All dies ändert aber nichts am Grundsatz, dass freiwillig eingegangene Verpflichtungen nicht beliebig widerrufen oder geändert werden können. Der beste Schutz vor Fehlentscheidungen ist die eigene Vorsicht. Wichtige Konsumentenentscheidungen müssen daher gründlich vorbereitet und überlegt werden, denn Korrekturen im Nachhinein sind, falls überhaupt möglich, oft schwierig und kostspielig.
Durch unsere Beratung können Sie vor einem „bösen Erwachen“ oder vor falschen Entscheidungen und Handlungen bewahrt werden. Aber auch für den Fall, dass Sie bereits von einem Unternehmer gesetzeswidrig zu für Sie nachteiligen Handlungen gebracht wurden, können wir Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Im Hinblick auf das weitere, möglichst friedvolle nachbarliche Zusammenleben sollte versucht werden, Streitigkeiten in diesem Bereich zeitig (bevor die Emotionen hochgehen!) und möglichst in beiderseitigem Einvernehmen zu regeln.
Wir zeigen Ihnen gerne auf, wie Ihre rechtliche Position grundsätzlich aussieht, welche Vorschläge Sie Ihrem Nachbarn unterbreiten könnten, aber auch, wie Sie bestehende Ansprüche gerichtlich durchsetzen können.
Der Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet, Sie zu entschädigen, wenn Mängel in der Unterkunft, der Verpflegung oder an seinen sonstigen angebotenen Leistungen auftreten. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Art des Mangels ab und davon, in welchem Umfang der Urlaub dadurch beeinträchtigt wurde.
Die Rechtsprechung der Gerichte zu diesem Thema ist äußerst differenziert und entwickelt sich ständig weiter. Eine Prozessführung kann riskant sein.
Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Rechtslage. Wir können Ihnen daher die Risiken eines allfälligen Gerichtsverfahrens einschätzen und Ihnen bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.
Die gesetzliche Erbfolge regelt zwar grundsätzlich die Verteilung des Vermögens nach dem Tod, die Errichtung eines Testaments zur speziellen Nachfolgeregelung ist aber nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Privatpersonen zweckmäßig. Die Errichtung eines Testaments ohne Beiziehung eines Rechtskundigen ist in der Regel mit erheblichen Gefahren verbunden. Gerne unterstützen wir Sie dabei, dass Ihr Wille auch nach Ihrem Ableben wirklich in Erfüllung geht.
Darüber hinaus können wir Ihr Testament bei dem österreichischen Testamentsregister registrieren und bei uns in der Kanzlei sicher verwahren, sodass sichergestellt wird, dass Ihr Testament nach Ihrem Ableben auch tatsächlich vom Gerichtskommissär aufgefunden wird.
Das Unternehmensrecht ist ein sehr umfassendes Gebiet und beinhaltet alle Fragestellungen, die die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Unternehmern mit sich bringt.
Unsere Beratung greift dabei bereits im Vorfeld Ihrer unternehmerischen Entscheidung ein. Bevor eine von Ihnen getroffene unternehmerische Entscheidung umgesetzt wird, muss die Rechtmäßigkeit Ihres Vorgehens geprüft und sichergestellt werden. Dabei gilt es, die rechtlich optimale Lösung auszuwählen und umzusetzen, wobei wir Sie gerne unterstützen.
Wir verfügen über die notwendige Erfahrung aus Prozessen vor Gericht, um einen Sachverhalt schon vor einem Gerichtsverfahren entsprechend analytisch mit Ihnen zu erörtern. Wir prüfen die Beweislage und arbeiten Unglaubwürdigkeiten in den Aussagen Ihres Unfallgegners und allfälliger Zeugen klar heraus. Weiters informieren wir Sie darüber, welche Ansprüche Ihnen überhaupt zustehen. Nicht selten gehen diese weit über den bloß eingetretenen Sachschaden hinaus.
Eine Vorsorgevollmacht muss gut überlegt werden und soll nicht im Schnellverfahren erstellt werden. Gerne stehen wir Ihnen als auch Ihren nahen Angehörigen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.
Gerne prüfen wir Ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf deren Durchsetzbarkeit und begleiten Sie durch ein Zivilgerichtsverfahren.